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Inklusion

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Inklusion steht für das unvoreingenommene Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Dabei wird Behinderung als ein normaler Bestandteil einer vielfältigen Gesellschaft gesehen. Das Ziel, dass behinderte Menschen die Möglichkeit haben sollen, an allen gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen, ist in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert, zu der sich auch Deutschland bekannt hat.
Auf welche Weise die EKHN die UN-Konvention umsetzen will, hat sie gemeinsam mit den Diakonischen Werken in Hessen und der EKKW im „Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ formuliert. Darin heißt es unter anderem: „Nach christlichem Verständnis ist Inklusion sehr umfassend zu verstehen. Jeder Mensch hat, als Gottes Geschöpf, seine eigene Würde, die nicht abhängig ist von persönlichen Leistungen, Makeln oder Defiziten.“ Auf einen barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer in die Kirche wird Wert gelegt und manche evangelische Kita begleitet gemeinsam behinderte und nicht behinderte Kinder. Zudem erhalten Kirchengemeinden Empfehlungen, wie sie Inklusion umsetzen können.

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