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Kirchensynode
Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das höchste und „maßgebende Organ“ der EKHN.
Zu den gesamtkirchlichen Organen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehört die Kirchensynode, die das maßgebende Organ ist. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand, an dessen Spitze der oder die Präses steht, aus der Gruppe der Gemeindemitglieder. Ausschüsse bereiten ihre Entscheidungen vor. Die Synode beschließt in der Regel mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, für Änderungen der Kirchenordnung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Institution Kirchensynode der Ev. Kirche in Hessen und Nassau
Präses Dr. Birgit Pfeiffer
Zu den Aufgaben der Synode gehören:
- Gesetze erlassen,
- wichtige Leitungsämter durch Wahl besetzen,
- wichtige kirchenpolitische Entscheidungen treffen.
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Basis-Informationen zur Synode:
Der Kirchensynodalvorstand
Der Kirchensynodalvorstand strukturiert und leitet die Synodentagungen. Er wahrt die Rechte der Kirchensynode, wenn die Synode nicht tagt. Der Kirchensynodalvorstand, ehrenamtlich geführt, besteht aus dem/der Präses und einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, sowie drei weiteren Mitgliedern. Der/die Präses führt den Vorsitz im Kirchensynodalvorstand und sollte nicht Pfarrer oder Pfarrerin sein.
Die Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes:
- Dr. Birgit Pfeiffer (Präses)
Mainz - Pfarrer Wolfgang Prawitz (stellvertretender Präses)
Groß-Gerau - Jan Löwer (Limburg an der Lahn)
- Pfarrerin Sonja Löytynoja (Gießen)
- Josua Keidel (Kaub am Rhein)