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Datenschutz-Infos
Im Mai 2018 fand eine große Änderung im Bereich des Datenschutzes statt, welche den Namen „Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO) trägt. Im Rahmen dieser Verordnung haben sich alle 27 Mitgliedsstaaten der EU auf ein einheitliches Grundregelwerk zum Datenschutz geeinigt. Die Auswirkungen dieser Vereinheitlichung betreffen auch das kirchliche Umfeld, denn letztlich war das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) mit der europäische Norm in Einklang zu bringen.
Alle Einrichtungen müssen die Datenschutzbestimmungen einhalten. Dafür muss das jeweilige Leitungsorgan sorgen. Denn letztlich haftet der Vorstand, Vorsitzende, Geschäftsführer etc. bei auftretenden Datenschutzverstößen. Jede Einrichtung in der EKHN muss einen eigenen örtlich Beauftragten für den Datenschutz bestellen, wenn bei ihr in der Regel mehr als zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind oder die Kerntätigkeit der verantwortlichen Stelle in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht.
Alle Einrichtungen müssen die Datenschutzbestimmungen einhalten. Dafür muss das jeweilige Leitungsorgan sorgen. Denn letztlich haftet der Vorstand, Vorsitzende, Geschäftsführer etc. bei auftretenden Datenschutzverstößen. Jede Einrichtung in der EKHN muss einen eigenen örtlich Beauftragten für den Datenschutz bestellen, wenn bei ihr in der Regel mehr als zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind oder die Kerntätigkeit der verantwortlichen Stelle in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht.