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Datenschutz im Gemeindebüro
veröffentlicht 20.10.2023
von Traudi Schlitt
Datenschutz gilt überall - längst nicht nur in der digitalen Welt. Und an kaum einem Platz in der Kirche werden so viele Daten gesammelt, gesichtet und verwendet wie im Gemeindebüro. Grund genug, hier ganz besonders auf den Datenschutz zu achten.
Umschlagplatz für Daten
Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz ist der Kirchenvorstand. Mitarbeitende im Haupt-, Neben- oder Ehrenamt sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten (§ 6 DSG-EKD).
Der zentrale Ort der Verwaltung ist in der Regel das Gemeindebüro. Hier laufen meist alle Fäden zusammen, hier ist der Umschlagplatz für personenbezogene Daten von Gemeindegliedern, Mitarbeitenden oder Menschen, die angebotene Dienste der Kirchengemeinde in Anspruch nehmen. Das meiste bleibt in den Kirchengemeinden, anderes kann oder muss sogar an Dritte weitergegeben werden.
Bei allem Handeln muss aber darauf geachtet werden, dass nicht alles, was wünschenswert oder technisch möglich ist, auch erlaubt ist. Manche pragmatische Lösung entpuppt sich im Nachhinein als datenschutzrechtlich bedenklich oder gar unzulässig. Die vielen Anfragen im Laufe der letzten Jahre aus Kirchengemeinden, aber auch Beschwerden von Betroffenen haben gezeigt, dass sich einerseits eine hohe Sensibilität entwickelt hat und andererseits ein gewisses Maß an Unsicherheit vorhanden ist, wie mit personenbezogenen Daten in Kirchengemeinden umzugehen ist.
Schließen sich mehrere Kirchengemeinden zu Kooperationen zusammen, so sind neben rechtlichen Aspekten auch Administratives und der Datenschutz vertraglich zu regeln.
Weitere Informationen befinden sich auch um Kirchengemeindehandbuch im Intranet.
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