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Leitung der Kirche
Mehrere Gremien und Persönlichkeiten tragen zur Ausrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) bei. Dabei tritt der Kirchenpräsident für die EKHN nach außen als ihr Sprecher auf.
Die EKHN ist von einer Entscheidungskultur geprägt, in der viele ihre Sichtweisen einbringen können.
Die Kirchenleitung
In der EKHN gibt es kein zentrales Bischofsamt, sondern eine Kirchenleitung, die sich aus 17 bis 19 verantwortlichen Mitgliedern und Beratern zusammensetzt. Aufgabe der Kirchenleitung ist es, die EKHN geistlich und rechtlich „in unaufgebbarem Zusammenwirken“ (Kirchenordnung Artikel 5) zu leiten.
Der Kirchenpräsident
Der Kirchenpräsident ist Vorsitzender der Kirchenleitung, hat aber bei Abstimmungen wie alle anderen Mitglieder nur eine Stimme. Denn die EKHN ist eine evangelische Landeskirche, die mit ihrem Selbstverständnis und ihrer Grundordnung fest in der protestantischen Tradition der Beteiligung und der Mündigkeit aller Gemeindeglieder steht. Der Kirchenpräsident tritt für die EKHN nach außen als ihr Sprecher auf. Dabei kann er sich in eigener Verantwortung zu wesentlichen Fragen, die Kirche, Theologie und Gesellschaft betreffen, Stellung beziehen.
Die Stellvertretende Kirchenpräsidentin
Die Stellvertretende Kirchenpräsidentin ist gemeinsam mit dem Kirchenpräsidenten für die Leitung der EKHN verantwortlich, insbesondere für die Kooperation mit den Dekaninnen und Dekanen sowie den Vorsitzenden der Dekanatsynodalvorstände und für das Zusammenwirken der Pröpstinnen und Pröpste. Zudem widmet sie sich personalpolitischen Themen,
Pröpstinnen und Pröpste
Zu den Aufgaben der Pröpstinnen und Pröpste, die ebenfalls zur Kirchenleitung gehören, gehört die geistliche Leitung in ihrer Region, die Ordination der Pfarrerinnen und Pfarrer, die Dienstaufsicht über die Dekaninnen und Dekane sowie die Visitation der Gemeinden, Dekanate und Institutionen.
Wesentliche Beschlüsse in der Synode, dem „Kirchenparlament“
Über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Gesamtkirche verhandelt und entscheidet die Kirchensynode. Sie ist damit das höchste Organ der EKHN. In die Synode, die mindestens zweimal jährlich zusammenkommt, entsenden alle Dekanate Vertreterinnen und Vertreter. Allen Entscheidungen der Synoden gehen in Ausschüssen und Plenum viele – manchmal heftige - Diskussionen voraus. Die Vielfalt der Stimmen und Sichtweisen lässt aber immer wieder überraschende Impulse und gesellschaftliche Initiativen entstehen.
Entscheidungsfindung durch lebendiges Gespräch
Die Idee mehrerer Menschen und Gremien an Entscheidungsprozessen zu beteiligen, stand den Müttern und Vätern der EKHN-Grundordnung von 1947 lebhaft vor Augen. Sie hatten während des Nationalsozialismus, den Zeiten der politischen Gleichschaltung und der Verfolgung der protestantischen und protestierenden Bekennenden Kirche, noch einmal neu gelernt: Evangelischer Glaube lässt sich nicht hierarchisch verordnen, er kann nur im Gespräch, in der Diskussion und dem gemeinsamen Ringen um die Wahrheit lebendig bleiben.