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Was hat es mit Staatsleistungen, anderen Einnahmen, Ausgaben und Bilanzen in der EKHN auf sich?
veröffentlicht 26.08.2024
von Online-Redaktion der EKHN
Laut Presseberichten im August 2024 will die Ampelregierung die Staatsleistungen an die Kirchen ablösen. Was hat es mit den Staatsleistungen auf sich? Woher bekommt die EKHN ihr Geld? Wofür gibt die EKHN Geld aus? Welche Bilanzen zieht die EKHN?
Die Einnahmen der Kirche
Der EKHN fließen neben der Kirchensteuer Mittel zu, die oft pauschal als „Subventionen“ oder „Staatsleistungen“ bezeichnet werden.
Zu unterscheiden sind drei Posten:
- Entgelte für soziale Dienste, welche die Kirchen im Auftrag der Gesellschaft erbringen (Subsidiaritätsprinzip),
- Fördermittel, die allen gemeinnützigen Organisationen gleichermaßen zur Verfügung stehen,
- in der Weimarer Verfassung begründete Staatsleistungen.
Dafür verwendet die Kirche diese finanziellen Mittel:
Ein Teil der Einnahmen fließt in kirchliche Angebote wie
- Gottesdienste,
- Taufen,
- Beerdigungen und
- Trauungen.
Ein anderer Teil kommt Angeboten zuguten, die allen Bürger:innen offen stehen. Dieser Teil wird an Einrichtungen der evangelischen Kirche gezahlt, die Angebote für
- Kinder,
- Jugendliche,
- Frauen,
- Männer,
- queere Menschen,
- Senior:innen
- in den Bereichen Soziales,
- Gesundheit,
- Seelsorge,
- Bildung und Kultur machen.
Dazu gehören Einrichtungen der Regionalen Diakonie, Kindertagesstätten, Evangelische Krankenhäuser, Altenhilfeeinrichtungen, die Telefonseelsorge und vieles mehr. Diese Angebote kann jede und jeder wahrnehmen, unabhängig davon, ob sie oder er der Kirche angehört oder nicht. Klar ist, dass auch die Personalkosten dafür bezahlt werden müssen.
epd-Video: Staatsleistungen erklärt
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Häufig gestellte Fragen zu staatlichen Zahlungen
Kirchensteuer
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhält rund vier Fünftel, ihrer Einnahmen aus der Kirchensteuer. Dieser Betrag ist ihre mit Abstand wichtigste Finanzierungsquelle. Die Kirchensteuer wird von den Kirchenmitgliedern erhoben, richtet sich nach der persönlich zu entrichtenden Lohn- oder Einkommenssteuer und wird über die staatlichen Finanzämter abgerechnet.
Personen mit einem hohen Einkommen und hohen Steuerzahlungen zahlen entsprechend mehr Kirchensteuer als Menschen mit einem niedrigen Einkommen und geringerer Steuerpflicht. Es gilt das Prinzip: „Starke Schultern können und müssen mehr tragen als schwache Schultern. Übrigens: Etwa die Hälfte der Kirchenmitglieder zahlt keine Kirchensteuer, weil sie noch keine oder nur sehr geringe Einkünfte haben. Und diejenigen, die Kirchensteuer zahlen, können die Kirchensteuer wiederum wie eine Spende steuerlich absetzen.
Ausgaben
Die EKHN sieht in ihrem Etat bei "Aufwendungen", also den Ausgaben, vor, mehr als 54 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für die Arbeit in den Kirchengemeinden auszugeben. Die Gesamtkirche erhält etwa 25 Prozent, Dekanate erhalten mehr als 8 Prozent. In das Finanzwesen fließen ebenfalls ungefähr 8 Prozent, die Evangelische Kirche in Deutschland erhält knapp 5 Prozent.
Der Haushalt der EKHN für 2023 umfasst zum Beispiel rund 721 Millionen Euro. Für die Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene sind darin über 350 Millionen Euro eingeplant. Fast 50 Millionen Euro an Eigenmitteln sind unter anderem für die Arbeit in Kindertagesstätten vorgesehen. Für das Handlungsfeld Bildung sind über 31 Millionen Euro veranschlagt. Für den Erhalt der Gebäude sind fast 42 Millionen Euro Zuweisungen eingeplant.
Solide Planung für die Zukunft
Den größten Einzelposten bilden die Personalkosten mit knapp 326 Millionen Euro. Neu im Etat 2023 steht ein auf etliche Jahre angelegter Zukunftsfonds über zunächst gut 26 Millionen Euro, mit dem Aufgaben unter anderem beim Klimaschutz und der Digitalisierung finanziert werden sollen.
Kirchliche Finanzplanung soll auch in unsicheren Zeiten solide ausfallen. Steigende Energiekosten, Inflation und Rezessionserwartungen deuten darauf hin, dass auch die Kirche mit höhere Kosten rechnen muss, etwa bei Baumaßnahmen oder steigenden eigenen Personalkosten. Auch wegen sinkender Mitgliederzahlen geht die EKHN von einem langfristig rückläufigen finanziellen Handlungsspielraum aus. Das erfordere ein Festhalten am Einsparkurs, so die Finanzfachleute. Dabei belasten hohe Rückstellungen für künftige Pensionen und Beihilfen zur Gesundheitsversorgung die Kirchenkasse. So konnte zum Beispiel auch für 2023 kein per se ausgeglichener Jahreshaushalt aufgestellt werden konnte, vielmehr müssen voraussichtlich über 50 Millionen Euro aus Rücklagen entnommen werden.
Bilanzen
Die EKHN legt seit 2017 regelmäßig Aufstellungen ihrer Finanzen vor und eine „Bilanz“, wie sie aus dem Wirtschaftsleben mit der „Doppelten Buchführung“ bekannt ist. Dabei werden die unterschiedlichen Vermögenswerte den Verpflichtungen gegenübergestellt und so die gesamtkirchliche Vermögenslage umfassend dargestellt.
Die sogenannte „Aktiv-Seite“ der Bilanz gibt dabei Auskunft über die Mittelverwendung, wofür also welche Vermögenspositionen aufgewandt werden. Die sogenannte „Passiv-Seite“ der Bilanz erläutert die Mittelherkunft, also die Finanzierung der Aktivitäten der Aktiv-Seite.
Die EKHN nutzt für die Bilanzerstellung das System „Doppik“, die „Doppelte Buchführung in Konten“. Dieses Rechnungswesen basiert auf der doppelten Buchführung und wird seit einigen Jahrzehnten ebenfalls von öffentlichen Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen verwendet. Die Doppik hat das frühere Buchführungssystem der „Kameralistik“ abgelöst.
Die Jahresabschlussbilanzen der EKHN auf Basis der abgeschlossenen Haushaltsjahre informieren transparent, wie die Mittel und das Vermögen in der Vergangenheit eingesetzt wurden. Sie liefern damit wichtige Informationen auch für die zukünftige Mittelbewirtschaftung und machen eine solide Planung der Haushaltspläne möglich.
Die Bilanzen dienen der besseren Information, der Dokumentation, der Ergebnisermittlung und der Transparenz.
Noch Fragen?
Referat Haushalt und Controlling
Referatsleiterin Oberkirchenrätin Almut Schönthal
Rechnungsprüfungsamt der Ev. Kirche in Hessen und Nassau
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