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Kirchensteuer wirkt: So engagiert sich Kirche für die Gemeinschaft
veröffentlicht 26.03.2025
von Online-Redaktion EKHN
Beim Blick auf die Gehaltsabrechnung fällt auch die Kirchensteuer ins Auge. Tatsächlich ist sie noch niedriger, wenn sie bei der Steuererklärung angegeben wird. Die Kirchensteuer ermöglicht Gottesdienste, Chöre, Seelsorge-Angebote, Projekte mit Kindern und Jugendlichen und vieles mehr.
Schon gewusst? Die Kirchensteuer wird bei der Steuererklärung angerechnet. Das heißt: Ein Teil des Geldes kommt zurück. Somit wird in der Regel weniger gezahlt, als der Lohnzettel angibt.
Die Gehaltsabrechnung bietet mehr als nur Zahlen – sie wirft oft spannende Fragen auf. Neben den bekannten Positionen wie steuerpflichtigem Brutto und Lohnsteuer fällt vielen die Zeile „Kirchensteuer“ ins Auge. Doch was passiert eigentlich mit diesem Beitrag? Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) setzt ihn ein, um Menschen zu unterstützen und vielfältige Aufgaben in der Region zu erfüllen. Sie begleitet, wirkt und schafft Gemeinschaft:
- Sie sorgt für Familienzentren und Beratungsstellen.
- Sie bietet Gottesdienste und Seelsorge an.
- Betreibt Kindertagesstätten und Chöre,
- Kirchengebäude und Gemeindehäuser,
- Sie lebt Werte.
- Sie vermittelt Sinn.
- Sie entwickelt Persönlichkeiten.
Kirchensteuer wirkt. Kirche vermittelt: Gott ist jedem Menschen nahe.
EKHN-Finanzdezernent Thorsten Hinte erklärt im Video, wie Kirchensteuer wirkt
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Kirche wirkt vor Ort
Der Großteil der Kirchensteuer geht an die Kirchengemeinden und wird vor Ort für die Gemeindearbeit sowie soziale Projekte eingesetzt. Zum Beispiel für Pfarrerinnen und Pfarrer, die Menschen auf ihrem Lebensweg begleiten und sowohl in Freude als auch in Leid bei ihnen sind. Und für Mitarbeitende wie Erzieher*innen, Sekretär*innen, Krankenpfleger*innen, Gemeinde- und Sozialpädagog*innen, Küster*innen oder Kirchenmusiker*innen.
Auch das kulturelle Erbe wird von der evangelischen Kirche gepflegt. Sie kümmert sich um den Erhalt einzigartiger historischer Bauwerke und fördert Musik und Kunst. Ebenso profitiert die Diakonie von der Kirchensteuer. Zudem fließen Kirchensteuern in die Familienarbeit, die Bildung und Partnerkirchen im Ausland.

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Von 10 Euro deiner Kirchensteuer werden zum Beispiel
- 3,30 Euro für Lebensbegleitung vor Ort und für Gottesdienste gebraucht,
- 90 Cent für Bildung und Erziehung,
- 1,20 Euro gehen in die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien,
- 1,30 Euro in Gebäudeunterhaltung und
- 1 Euro in Verwaltung.
Kirchensteuer: Ein faires und gerechtes Finanzierungssystem
Die Kirchensteuer ist ein faires und sozial gerechtes Finanzierungssystem, da sie sich nach der Lohn- und Einkommensteuer richtet und somit an der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit orientiert ist. Sie ist im größtmöglichen Sinn demokratisch legitimiert, weil der Einkommensteuertarif vom Bundesgesetzgeber definiert wird. Die Kirchensteuer übernimmt sämtliche staatlichen, sozial ausgerichteten Vorgaben wie das Existenzminimum, das steuerfrei bleiben muss, die Möglichkeiten der gemeinsamen Veranlagung von Ehepartnern und die Kinderfreibeträge.
Gehört ein Ehepartner keiner Kirche an, wird das etwaige Einkommen dieses Ehepartners bei gemeinsamer Veranlagung anteilig auch dem anderen zugerechnet und dieser zum besonderen Kirchgeld herangezogen. Haushalte mit geringem Einkommen zahlen keine Lohn- oder Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer und kein besonderes Kirchgeld. Schließlich ist sie in der Steuererklärung auch als Sonderausgabe abzugsfähig. Menschen, die aufgrund ihrer besonders hohen Einkommen überdurchschnittliche Kirchensteuerzahlungen entrichten, tragen in finanzieller Sicht besonders zu dieser Solidargemeinschaft bei.
Kirchensteuer bewirkt viel Gutes. Kirchensteuer wirkt.
Mehr dazu hier:
Kirchensteuer und Mitgliedschaft
Die Verpflichtung, Kirchensteuer zu zahlen, ist direkt an die Mitgliedschaft in unserer Kirche gebunden. Was unterscheidet sie von einem Mitgliedsbeitrag? Mit der Kirchenmitgliedschaft erhalten alle unsere Mitglieder die Möglichkeit, unsere gemeinsame Arbeit mitzugestalten, zum Beispiel über die Wahl in einen Kirchenvorstand oder eine Dekanatssynode oder die Teilnahme an Gemeindeversammlungen, zu denen die Kirchenvorstände einladen.
Quellen:
- www.kirchensteuer-wirkt.de
- Thorsten Hinte: Unsere Kirchensteuer - wertvoll für alle, in: Jahresbericht der EKHN 2023 / 24
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