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Kirchenaustritt - und dann?
veröffentlicht 05.03.2025
von Peter Bernecker
Wenn ein Mitglied austritt, bleibt uns noch eine letzte Gelegenheit mit dem Mitglied in Kontakt zu treten. Hierfür haben wir hier Material zusammengestellt.
Viele Mitglieder denken über einen zeitnahen Austritt aus der Kirche nach (siehe 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte Ihr Anschreiben zum Kirchenaustritt die letzte aktive Kontaktaufnahme Ihrer Kirchengemeinde mit dem ehemaligen Kirchenmitglied sein. Sie sollte zeitnah nach der Austrittsmeldung erfolgen. Anschließend besteht keine Berechtigung mehr, ohne ausdrückliche Einverständniserklärung / Einwilligung Ausgetretene nochmals anzuschreiben.
Wenn Ihnen bekannt ist, dass das ausgetretene Mitglied keine Kontaktaufnahme mehr wünscht, sehen Sie bitte von einer Sendung der Karte o.ä. ab.
Ein offenes Ohr für unsere Mitglieder ist daher ganz besonders wichtig. Gerade an den Punkten, an denen es wehtut: bei Kritik und vielleicht sogar Frustration, Trauer und Zorn.
Für alle Beweggründe der Mitglieder, die sie an ihrer Zugehörigkeit zweifeln lassen, sollten wir als Kirche Interesse haben, denn nur so können wir daraus lernen.
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