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Gemeindlicher Pfarrdienst
veröffentlicht 04.10.2023
von Online-Redaktion der EKHN
Pfarrer:innen in Gemeinden sollen das Evangelium verkünden. Für ihren Dienst gibt es Vorgaben, Pfarrdienstordnungen und Aufgabenbeschreibungen regeln die Struktur ihrer Arbeit. Handreichungen und Leitfäden helfen den Gemeinden und den Pfarrer:innen, die Aufgabenbeschreibungen vor Ort zu erstellen.
Die Kirchenleitung hat die Aufgabe, möglichst gute Bedingungen dafür zu schaffen, dass das Evangelium in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Dazu gehört, die pastorale Versorgung zu gewährleisten und dabei die Pfarrerinnen und Pfarrer zu begleiten und zu stärken. Die Bedingungen sollen so sein, dass sie ihren Beruf gerne, wohlbehalten und mit Freude ausüben können. Die in der EKHN gültigen Vorgaben für Pfarrdienstordnungen und die damit einhergehenden Aufgabenbeschreibungen sollen dabei helfen.
Klare Verabredungen treffen
Die "Handreichung für die Gestaltung des gemeindlichen Pfarrdienstes" und weitere Materialien dienen zur Umsetzung dieser Vorgaben. Weder die geltenden Ordnungen noch die Handreichung oder die anderen Vorlagen, die hier zum Download angeboten werden, sollen die Gestaltungsfreiheit einschränken. Sie sollen vielmehr diese auf der Grundlage klarer Verabredungen fördern und damit Berufszufriedenheit sichern.
Pfarrdienstordnungen (§ 5 KGO) müssen immer erstellt werden und zwar unabhängig vom Umfang des Dienstauftrages und von der Anzahl der Stellen in einer Gemeinde. Die Kirchenleitung empfiehlt, die Erstellung von Pfarrdienstordnungen vorrangig bei Pfarrstellenwechsel und dann, wenn mehrere Pfarrerinnen und Pfarrer zusammenarbeiten. In jedem Falle sind sie innerhalb einer Amtszeit des Kirchenvorstandes zu erstellen, der diese in einer Kirchenvorstandssitzung diskutiert und beschließt.