Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Menschen machen Rockmusik auf einer Bühne.

Jo Jo auf Unsplash

Wer öffentlich Musik macht, muss bestehende Nutzungsrechte beachten.

Rechteinhaber Musikstücke

veröffentlicht 02.12.2024

von Peter Bernecker

Die Nutzung von GEMA geschützten Musikinhalten auf Gemeindeseiten, auf YouTube oder Facebook ist möglich und seitens der durch Verträge mit der EKD geregelt.

Die Nutzung von GEMA geschützten Musikinhalten auf Gemeindeseiten, auf YouTube oder Facebook ist durch vertragliche Regelung seitens der EKD bis 31.12.2024 möglich. Damit ist für Videogottesdienste vor allem darauf zu achten, entweder gemeinfreie oder von der GEMA vertretene Musikstücke zu verwenden. Die Prüfung, ob ein Lied GEMA Werk ist, ist über diesen Link feststellbar: 
https://online.gema.de/werke/search.faces

Urheberrechtlich geschützte Noten und Liedtexte, die von der VG Musikedition vertreten werden, können im Rahmen von Gottesdiensten in Livestreams und Onlinevideos sichtbar gemacht werden. Auch hier besteht eine Vereinbarung mit der EKD. Videos mit Noten / Liedtexten können vorerst bis zum 31.12.2025 online bleiben. Ein Bereitstellen von Downloads ist weiterhin NICHT erlaubt.

Profitipps zur Weihnachtsfeier: Musik nutzen ohne GEMA-Ärger

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