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Kollekte online
veröffentlicht 26.05.2025
von Peter Bernecker
Über unser Spendenmodul können Sie bequem Ihren Kollektenbetrag geben. Vielen Dank!
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Spendenmodul von Twingle.
Informationen zu den Kollektenempfänger*innen:
8. März 2026 / Okuli
Für die inklusive Gemeindearbeit
Die EKHN fühlt sich der von der UNO beschlossenen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und dem darin geforderten Konzept der Inklusion verpflichtet. Inklusion heißt, allen Menschen eine gleichberechtigte, gleichwürdige und voraussetzungslose Teilhabe am gesellschaftlichen und kirchlichen Leben zu ermöglichen. Um Nachbarschaftsräume zu unterstützen, die sich auf den Weg zu einer „inklusiven Kirche“ aufmachen, werden Kollektenmittel zur Verfügung gestellt für z. B. die Fortbildung von Prädikant*innen in der Verkündigung in „leichter Sprache“, Zuschüsse für besondere „inklusive Feste“ in Nachbarschaftsräumen, die Unterstützung der Kirchengemeinden, die einen erhöhten Assistenzbedarf im Konfirmandenunterricht, bei Konfirmandenfreizeiten oder bei sonstigen Freizeiten haben, Zuschüsse für Dolmetscherkosten in Gebärdensprache. Dafür wird diese Kollekte erbeten.

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22.03.2026 / Judika
(A) Für die Jugendmigrationsdienste
Die Jugendmigrationsdienste der Diakonie Hessen begleiten junge Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Alter von 12 bis 27 Jahren beratend und unterstützend. Sie arbeiten eng mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Integrationskursanbietern, Jugendhilfeeinrichtungen und Behörden zusammen. Viele Kinder und Jugendliche mit Migrations- oder Fluchthintergrund brauchen verlässliche Menschen, die ihnen Halt und Orientierung geben und neue Perspektiven eröffnen. Ihre Lebenswelt ist oft von großen Herausforderungen geprägt: Schwierigkeiten in der Schule, Benachteiligungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie schwierige Familien- und Wohnsituationen. Häufig kommen traumatische Erfahrungen aus Krieg und Flucht hinzu. In den Gruppenangeboten lernen die Jugendlichen gemeinsam, fühlen sich angenommen und erleben Zugehörigkeit, die ihnen Kraft und Zuversicht für ihren weiteren Weg schenkt.

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(B) Für die Stiftung „Für das Leben“
Wenn Familien durch die Geburt eines Kindes in Not geraten, kann mit Geldern der kirchlichen Stiftung für das Leben unterstützt werden. In den Beratungsstellen der Diakonie Hessen werden entsprechende Anträge entgegengenommen. Gelder der Stiftung kommen dann zum Zuge, wenn die staatliche Förderung endet. In einer Wohngruppe werden alleinerziehende Mütter und Väter in ihrem Alltag unterstützt. Die spezielle Begleitung stärkt das Vertrauen zwischen Elternteil und Kind. Die pädagogische Kompetenz wird angeleitet. Die Stiftung unterstützt gern Angebote anderer Institutionen, die mit Freizeiten oder offenen Mütter/KindTreffs die Kommunikation zwischen Bezugspersonen und Kindern unter 3 Jahren fördern. Die Stiftung unterstützt nur im Bereich der EKHN. Stiftungsorgan ist der Vorstand, der von der Kirchenleitung berufen wird.

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