Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Gruppenfoto mit Überreichung der Urkunde

© EKHN

Von links: Dr. Lars Esterhaus (EKHN), Dr. Annette-Christina Pannenberg (EKHN), Kerstin Milliuks (BMI) und Cordula Kießling (BMI).

Gütesiegel für die EKHN-Kirchenverwaltung

veröffentlicht 03.02.2025

von Peter Bernecker

Für ihre Qualitätsentwicklung erhielt die Kirchenverwaltung am 27. Januar 2025 das Gütesiegel „Effective CAF-User, CAF-Gütesiegel“.

Im Juli durchlief die Kirchenverwaltung der EKHN einen externen Feedbackprozess, der von den Fachexpert*innen Eva Sejrek-Tunke (Stadt Wien) und Fritz Kußin (Velbert) durchgeführt wurde. Dieser Prozess wurde mit einem anerkennenden Gutachten abgeschlossen. Nach Aussage der Gutachter*innen und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) gilt die Kirchenverwaltung der EKHN als Pionierin und konsequente Anwenderin des Qualitätsentwicklungsverfahrens. Sie erhielt eine positive Rückmeldung für ihre Qualitätsentwicklung, die Beteiligung schafft und die organisatorischen Ziele der Kirchenverwaltung durch gemeinsame Projekte und Maßnahmen vorantreibt.

Ministerialdirigentin Cordula Kießling überreichte stellvertretend für den Leiter der Abteilung „Digitale Verwaltung; Steuerung OZG“ das von Staatssekretär Dr. Richter unterzeichnete Gütesiegel an Dr. Lars Esterhaus, den Leiter der Kirchenverwaltung. Auf dem Bild sind zudem die für die Qualitätsentwicklung zuständigen Referent*innen Kerstin Milluks (BMI) und Dr. Annette-Christina Pannenberg (EKHN, Kirchenverwaltung, Stabsbereichsleitung) zu sehen.

Die Kirchenverwaltung arbeitet seit 2006 mit dem Common Assessment Framework (CAF) in der Qualitätsentwicklung. Dieses Verfahren orientiert sich an den Excellenzkriterien des Modells der European Foundation for Quality Management (EFQM). Die fachlichen Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern fließen in die regelmäßigen Selbstbewertungen ein und unterstützen das Anliegen der Leitung, die Verwaltung als Organisation kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dabei werden die Bedarfe der Mitarbeitenden, die gesellschaftliche Entwicklungen sowie die Interessen der „Kund*innen“ berücksichtigt.

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