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Kirchensteuer: Fakten und Hintergründe
veröffentlicht 01.08.2023
von Online-Redaktion EKHN
Wer Kirchensteuer zahlt, leistet einen unschätzbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn Gemeinschaft stiftende Angebote der Kirche sind nur Kirchensteuern möglich. Hier erfahren Sie, wie die EKHN mit Ihrer gezahlten Kirchensteuer umgeht.
Die EKHN dankt allen, die mit der Zahlung der Kirchensteuer und Spenden das vielfältige kirchliche Angebot der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) möglich machen.
Dafür wird die Kirchensteuer eingesetzt:
- Lebensbegleitung vor Ort und Gottesdienste
Gemeindepfarrdienst, Gottesdienste, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, Konfirmationen und Seelsorge - Kinder, Jugend und Familie
Kindertageseinrichtungen, Jugendkirchentage, Jugendkreise, Familienzentren, Freizeiten, Familienangebote - Diakonie und gesellschaftlicher Zusammenhalt
Hilfe für Menschen in Not durch Beratung in Lebenskrisen; Diakoniestationen, Sozialkaufhäuser, Tafeln, Flüchtlingsarbeit und Dialog mit Arbeitswelt; Umweltschutz, Erwachsenen-, Frauen-, Männer- und Öffentlichkeitsarbeit, Evangelischer Kirchentag. Die Kirchensteuer ist oft die Basisfinanzierung, ohne die es keine Zusatzfinanzierung gäbe. - Kirche in Deutschland und weltweites Engagement
Unterstützung finanzschwächerer evangelischer Kirchen und der EKD, Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen weltweit und vor Ort, Entwicklungszusammenarbeit - Lebensbegleitung für besondere Situationen und Berufe
Krankenhaus-, Polizei-, Notfall-, Gefängnis-, Alten- und Pflegeheim-, Telefonund Flughafenseelsorge, für Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen - Bildung und Erziehung
Religionsunterricht, Erwachsenenbildung, kirchliche Schulen, Fach- und Hochschulen, Büchereien, Fort- und Weiterbildung, Evangelische Akademie Frankfurt - Kirchenmusik, Kultur und Veranstaltungen
Chöre, Orchester, Konzerte, Theater, Ausstellungen - Leitung und Verwaltung
Kirchenleitende Aufgaben und Organisationsaufgaben wie Personalverwaltung, Controlling, Rechnungswesen in Regionalverwaltungen und Kirchenverwaltung, Unterstützung ehrenamtlichen Engagements - Kirchensteuererhebung
Entgelt an die staatliche Finanzverwaltung für den Kirchensteuereinzug - Gebäudeunterhalt
Kirchen, Gemeindehäuser und Pfarrhäuser, von denen viele ortsbildprägend und denkmalgeschützt sind, außerdem Tagungshäuser
Kirchensteuer: Fakten, Fragen, Antworten
Grundsätzlich gilt: „Starke Schultern können und müssen mehr tragen als schwache Schultern.“ Nur wer Lohn-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer entrichtet, zahlt auch Kirchensteuer. Schüler*innen, Studierende, Arbeitslose, Geringverdiener*innen sowie Rentner*innen mit keinem oder nur geringem zu versteuernden Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.
„Starke Schultern können mehr tragen.“
Transparenz: Kirchenfinanzen werden gut kontrolliert
Die Finanzen der EKHN werden offen, transparent und demokratisch verwaltet und geprüft. Alle Haushaltspläne in der EKHN werden von gewählten Gremien beschlossen. Sie liegen öffentlich aus oder werden im Internet veröffentlicht, jede:r kann Einsicht nehmen.
Zudem gibt es ein kirchliches Rechnungsprüfungsamt, das unabhängig arbeitet. Es untersteht nicht der Kirchenleitung, sondern der Synode, den gewählten Repräsentanten der Basis. Das Rechnungsprüfungsamt kontrolliert die Finanzen aller Einrichtungen und trägt zur Förderung des wirtschaftlichen Handelns bei. Außerdem steht die Kirche als wichtige gesellschaftliche Einrichtung immer auch unter der kritischen Kontrolle der Medien und der Öffentlichkeit.
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