Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Abendmahl

© Jens Schulze / fundus-medien.de

In der EKHN wird die Auffassung vertreten, dass die Teilnahme am Abendmahl auf Einladung Gottes geschieht
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Zum Abendmahl eingeladen - von Gott

veröffentlicht 19.03.2023

von Online-Redaktion der EKHN

Wer am Abendmahl teilnimmt, erlebt einen herausragenden Moment, denn die Mahlfeier ist nach evangelischem Verständnis ein Sakrament.

Das Abendmahl gehört zu den ältesten christlichen Traditionen und wird bis heute in vielen Formen in allen christlichen Kirchen und Konfessionen gefeiert. Es erinnert an das Abschiedsmahl Jesu mit seinen Jüngern, am Abend bevor er gefangen genommen und hingerichtet wurde - darüber berichtet die Bibel.  Das Abendmahl ist in der evangelischen Kirche eines der wichtigsten Elemente des Glaubens und des Gottesdienstes. Es symbolisiert die Gemeinschaft Gottes mit den Menschen, es zeigt die Verbundenheit der Gemeinde untereinander, es wird von Christinnen und Christen als „Vergebung der Sünden“ verstanden. Zur Feier des Abendmahls gehören Worte aus der Bibel sowie Brot und Wein. Die kann es auch in Form von Traubensaft und „Hostien“, kleine Oblaten, geben.

Das letzte Mahl Jesu

Wenn Christinnen und Christen das Abendmahl feiern, beziehen sie sich auf das Neue Testament. Dort gibt es vier Texte, die das Abendmahl ausdrücklich erwähnen: Die Evangelien berichten über Jesu letztes Mahl in Matthäus Kapitel 26, Verse 26-29; bei Markus Kapitel 14,Verse 22 -25 und bei Lukas Kapitel 22, Verse 15-20. Der jüdischen Tradition entsprechend segnete Jesus bei diesem Essen das Brot und den Wein. Der vermutlich älteste Text über das Abendmahl, wahrscheinlich etwa zwanzig Jahre nach Jesu Tod geschrieben, steht im 1. Korintherbrief des Apostel Paulus in Kapitel 11, Verse 23-26. Bei Abendmahlsfeiern werden Teile dieser Bibelverse bis heute als „Einsetzungsworte“ gesprochen:

Der Herr Jesus, in der Nacht, da er verraten ward, nahm er das Brot, dankte und brach’s und sprach: Das ist mein Leib für euch; das tut zu meinem Gedächtnis.

1. Korinther 11,23-24

Abendmahl als Sakrament

Wie die Taufe versteht die Evangelische Kirche das Abendmahl als „Sakrament“, als herausragenden Moment und besonderen - „heiligen“ - Bestandteil des Glaubens. Die Bedeutung des Abendmahls weist über sich selbst hinaus, im Sakrament kommen Mensch und Gott zusammen. „Dazu gehört, dass die Einsetzungsworte durch eine zu dieser Sakramentsverwaltung berufene Person gesprochen und Brot und Wein gereicht werden“, heißt es in der Lebensordnung der EKHN.

Weinkelch beim Abendmahl

© HGVorndran / fundus-medien.de

Beim Abendmahl kann anstelle von Wein auch Traubensaft gereicht werden

Kirchengemeinden geben dem Abendmahl eine eigene Note

Das Abendmahl wird in der Regel im Gottesdienst nach der in der Gemeinde verbindlichen Form gefeiert. Die Abläufe des Abendmahls in den Kirchengemeinden der EKHN sind teilweise unterschiedlich, die Liturgien richten sich nach örtlichen Ordnungen und Traditionen. So gibt es Feiern mit kleinen Einzelkelchen für jeden und jede Teilnehmende. Oder einen Gemeinschaftskelch für alle. In manchen Gemeinden wird in der Regel Wein angeboten, in anderen Gemeinden regelmäßig Traubensaft. Um auf Gottesdienstbesuchende Rücksicht zu nehmen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen auf Alkohol oder auf Traubensaft verzichten, soll es aber immer wieder auch Feiern sowohl mit Traubensaft als auch Wein geben.

Abendmahl und Oblaten

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Neben dem Wein gehört als Brot als Element zum Abendmahl - hier eine Oblate, die ebenfalls aus Wasser und Mehl besteht, der Teig ist aber ungesäuert. Denn das letzte Abendmahl Jesu ist laut Neuem Testament ein Pessachmahl gewesen - und an Pessach werden nach jüdischer Tradition ungesäuerte Brote gegessen.

Einladung zum Abendmahl

Laut "Lebensordnung der EKHN" geschieht die Teilnahme am Abendmahl auf Einladung Gottes. Daher ist die Zulassung zum Abendmahl nicht an ein Alter, an bestimmte geistige Fähigkeiten oder an die Mitgliedschaft in einer bestimmten Kirche gebunden. Dementsprechend wird die Regel, nach der erst die Konfirmation die Zulassung zum Abendmahl ermöglicht, heute vielfach nicht mehr angewandt. Die Zulassung von Kindern ist in vielen Kirchengemeinden erfolgt und hat die Abendmahlsfrömmigkeit bereichert. Christ:innen anderer Konfessionen sind in der Regel ausdrücklich zum evangelischen Abendmahl zugelassen.

In der Regel wird die Taufe voraus gesetzt

Die „Lebensordnung der EKHN" präzisiert die pastorale Praxis des Abendmahls. Dort heißt es: „Die Teilnahme am Abendmahl im evangelischen Gottesdienst setzt in der Regel die Taufe und die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche oder in einer anderen Kirche, mit der Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, voraus. Da Jesus Christus selbst Gastgeber ist und zu seinem Mahl einlädt, können auch Angehörige anderer christlicher Konfessionen am Abendmahl in der evangelischen Kirche teilnehmen. (…) Die Einladung zum Abendmahl im Gottesdienst soll deutlich machen, dass alle, die sich von Christus eingeladen wissen und die Einladung in die christliche Gemeinde annehmen wollen, am Tisch des Herrn willkommen sind.“ Diese Formulierungen machen es möglich, aus seelsorglichen Erwägungen im Einzelfall auch Ungetauften das Abendmahl zu reichen.

Exkurs: Dürfen evangelische Christ:innen an der katholischen Eucharistiefeier teilnehmen?

Besonders bei vielen Eheleuten, die unterschiedlichen Konfessionen angehören, besteht der Wunsch, auch am Abendmahl in der Kirche ihres Partners teilzunehmen. Jahrhundertelang war es evangelischen Christ:innen jedoch nicht erlaubt, an der katholischen Eucharistiefeier teilzunehmen. 2019 hatte der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) das Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ veröffentlicht. Das Votum sprach sich für eine mögliche Teilnahme von Protestantinnen und Protestanten an der katholischen Eucharistie und von Katholikinnen und Katholiken am evangelischen Abendmahl aus, ohne dass konfessionelle Unterschiede geleugnet werden. Der Vatikan hatte gegenüber dem Papier theologische Zweifel geäußert. Während des 3. Ökumenischen Kirchentages in Frankfurt am Main am 15. Mai 2021 war es soweit: Die katholische Kirche akzeptierte, dass auch evangelische Gläubige an der Eucharistiefeier teilnehmen. Während des katholischen Gottesdienstes im Dom nahmen auch einige evangelische Christ:innen eine Hostie entgegen. Getaufte Mitglieder anderer Konfessionen können am jeweils anderen Abendmahl nach eigener Gewissensprüfung teilnehmen. 

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