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Rechtlicher Leitfaden zur Dekanatssynodalordnung (DSO)
veröffentlicht 27.10.2023
von Online-Redaktion der EKHN
Was ist ein Dekanat? Wie funktioniert ein Dekanat? Die Dekanatssynodalordnung (DSO) der EKHN regelt den Aufbau und die Abläufe im Dekanate und ist eines der grundlegenden Gesetze für die innere Organisation des Dekanats und seiner beiden Organe: Dekanatssynode und Dekanatssynodalvorstand. Der "Rechtliche Leitfaden zur DSO" kommentiert und erläutert dieses Gesetz.
Verbindliche Erläuterungen und Kommentierungen
Laut Kirchenordnung hat das Dekanat in der EKHN den Auftrag, "das kirchliche Leben in der Region zu gestalten und so das Evangelium in seinem Bereich zu bezeugen". (Kirchenordnung Artikel 17.1) Welche Verfahren und Institutionen es auf der Dekanatsebene der EKHN gibt, welche Möglichkeiten der Gestaltung die Dekanate besitzen, um das Evangelium in den vielfältigen Regionen der EKHN lebendig werden zu lassen, und vieles mehr - das regelt die Dekanatssynodalordnung, die "DSO".
Die hier folgenden Erläuterungen und Kommentierungen des „Rechtlichen Leitfadens zur Dekanatssynodalordnung“ haben alle den Stellenwert einer verbindlichen Rechtsauskunft der Kirchenverwaltung und erleichtern den zuständigen Gremien der Mittleren Ebene der EKHN die Umsetzung der kirchengesetzlichen Vorgaben.
Die Erläuterungen und Kommentierungen zu den einzelnen Paragrafen enthalten jeweils zuerst den Gesetzestext und darauf folgend die juristische Erläuterung. Der reine Gesetzestext der DSO steht im EKHN-Kirchenrecht.
§ 1 - § 7: Abschnitt 1. Das Dekanat
§ 8 - § 31: Abschnitt 2. Die Dekanatssynode
Unterabschnitt 1. Aufgaben der Dekanatssynode
Unterabschnitt 2. Zusammensetzung und Amtszeit
Unterabschnitt 3. Die Pflichten der Synodalen
Unterabschnitt 4. Zusammensetzung bei Neubildung, Zusammenlegung, Veränderung von Dekanaten
Unterabschnitt 5. Geschäftsführung und Geschäftsordnung
§ 32 - § 39: Abschnitt 3. Der Dekanatssynodalvorstand
Unterabschnitt 1. Aufgaben und Befugnisse
Unterabschnitt 2. Zusammensetzung und Vorsitz
§ 40 - § 47: Abschnitt 4. Geschäftsführung und Geschäftsordnung
§ 48 - § 57: Abschnitt 5. Mitverantwortung der Gesamtkirche
§ 58 - § 59: Abschnitt 6. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Kontakt
Oberkirchenrätin Petra Zander
Referatsleiterin Rechtsfragen Kirchliche Dienste (S-RKD)
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