Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Das Foto zeigt den Beginn des Gesetzestextes der EKHN-Dekanatssynodalwahlordnung im Internet.

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Dekanatssynodalwahlordnung

Rechtlicher Leitfaden zur Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)

veröffentlicht 24.10.2023

von Online-Redaktion der EKHN

Wie werden die Mitglieder der Dekanatssynode gewählt? Wie viele Ehrenamtliche und welche Pfarrer:innen werden Mitglieder der Dekanatssynode? Das regelt die "Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)" der EKHN. Der hier folgende „Rechtliche Leitfaden zur Dekanatssynodalwahlordnung“ erläutert und kommentiert dieses wichtige Kirchengesetz für die Arbeit im Dekanat.

Verbindliche Kommentierung und Erläuterung

Die Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO) regelt die Wahl der Mitglieder der Dekanatssynoden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Kirchengemeinden mit mehr als 2.000 und weniger als 4.000 Mitgliedern wählen zum Beispiel zwei Gemeindemitglieder in die Dekanatssynode. Details zu diesem Gesetz erläutert der entsprechende Rechtliche Leitfaden, verfasst von der Rechtsabteilung in der Kirchenverwaltung.

Die folgenden Erläuterungen und Kommentierungen der DSWO haben den Stellenwert einer verbindlichen Rechtsauskunft der Kirchenverwaltung. Wer sich daran hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Die DSWO wurde 2014 überarbeitet und gilt seitdem unverändert.

Die Erläuterungen und Kommentierungen zu den einzelnen Paragrafen enthalten jeweils zuerst den Gesetzestext und darauf folgend die juristische Erläuterung.

Oberkirchenrätin Petra Zander

Referatsleiterin Rechtsfragen Kirchliche Dienste (S-RKD)

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