© Frank Löwe
Visitationen bei landeskirchlichen Diensten und Einrichtungen
veröffentlicht 04.12.2023
von Peter Bernecker
Nach dem Visitationsgesetz werden in gewissen Abständen auch die Einrichtungen, Dienste und Verbände auf der landeskirchlichen Ebene visitiert.
Die Verantwortung dafür liegt beim Kirchenpräsidenten, der die weiteren Zuständigkeiten intern regelt.
Nachdem in der Vergangenheit nur ausnahmsweise Besuche bei gesamtkirchlichen Diensten durchgeführt wurden, werden seit 2015 systematisch Einrichtungen, Dienste und Verbände im Bereich der Gesamtkirche visitiert. Begonnen wurde mit den Zentren der EKHN, es folgten große, teils selbständige Einrichtungen wie die Evangelische Hochschule in Darmstadt oder das Medienhaus in Frankfurt sowie eine Reihe Seelsorgedienste wie die Gefängnisseelsorge.
Nach einer kleinen Pause im Jahr 2017 wurden 2018/19 die Visitationen auf der gesamtkirchlichen Ebene wieder aufgenommen. Besucht wurden die Studierendengemeinden, die Flüchtlingsseelsorge, die Blinden- und Sehbehindertenseelsorge, die Schwerhörigenseelsorge, die Gehörlosengemeinden, die Evangelische Akademie, die Flughafenseelsorge und die Kirchliche Studienbegleitung.
Einen Eindruck von der Vielfalt der Institutionen und Arbeitsbereiche, welche die EKHN auszeichnen, zeigen die nachfolgenden bei den Visitationen im Bereich der Gesamtkirche entstandenen Bilder (weitere folgen in Kürze).