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Anerkennungskommission
veröffentlicht 28.04.2024
von Online-Redaktion der EKHN
Fälle sexualisierter Gewalt, in denen die EKHN institutionelle Verantwortung trägt und die strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können, werden der Anerkennungskommission vorgelegt.
Unabhängige Expert:innen
Der Arbeit der Kommission liegt eine Ordnung zugrunde. Sie sieht vor, dass Fälle sexualisierter Gewalt, in denen die EKHN institutionelle Verantwortung trägt und die strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können, der Anerkennungskommission vorgelegt und von dieser unabhängig beschieden werden.
Formlose Anträge können an die Geschäftsstelle der Fachstelle Sexualisierte Gewalt oder über Ansprechpersonen zu Sexualisierter Gewalt in der EKHN gestellt werden. Auf Wunsch der Betroffenen führt die Anerkennungskommission persönliche Gespräche.
Informationen für Betroffene sexualisierter Gewalt
Ein Info-Flyer der Anerkennungskommission stellt hilfreiche Informationen für Betroffene sexualisierter Gewalt zur Verfügung:
- Was sollte ich wissen und was kann ich tun?
- Welche Hilfestellungen gibt es?
- Die Arbeitsweise der Anerkennungskommission
- Widerspruchsmöglichkeiten
- Kontakte
Mitglieder der Kommission für Anerkennungsleistungen
Die Vorsitzende der Kommission für Anerkennungsleistungen der EKHN:
Ingeborg Bäumer-Kurandt; 68 Jahre;
Vorsitzende Richterin am Landgericht in Wiesbaden, i.R.;
„Ich möchte dazu beitragen, dass Geschädigte für das Erlittene Genugtuung erfahren“.
Die weiteren Mitglieder:
Dr. Brigitte Bosse; Fachärztin für Anaesthesiologie, ärztliche Psychotherapeutin, Psychotraumatologin (EMDRIA/DeGPT), Leitung des Trauma Institut Mainz
„Ich setze mich für Betroffene sexualisierter Gewalt ein. Ich unterstütze sie bei ihrem Wunsch Gehör zu finden und Anerkennung ihres Leides zu erfahren.“
Martin Hau; 40 Jahre öffentlicher Dienst/Polizei, Heilpraktiker für Psychotherapie mit Schwerpunkt Traumatherapie, Supervisor (DGSv), Geschäftsführer „Freisprechen – Das Beratungsformat GmbH“;
„Ich möchte einen Beitrag leisten, dass den Opfern noch mehr Anerkennung als bisher zukommt.“
Bärbel Wenzel; HP für Psychotherapie, Dipl. Sozialpädagogin, Krankenschwester, Gestalttherapeutin, Traumatherapeutin, Supervisorin, Entspannungspädagogin;
„Seit jeher ist es mir wichtig Menschen in ihren Heilwerdungsprozessen persönlich zu unterstützen und zu begleiten. Gerechtigkeit ist für mich ein hohes Gut und ich freue mich sehr darauf, durch die Mitarbeit in der Anerkennungskommission ein Stück dazu beitragen zu können.“
Anerkennungskommission der EKHN
Geschäftsführung
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
E-Mail: anerkennungskommission@ekhn.de
Telefon: 06151 – 405 106
Unterstützung für Betroffene sexualisierter Gewalt
Betroffene können im Verfahren der Kommission Begleitung und Unterstützung erhalten. Ansprechpartner ist hierfür
Betroffenenvertreter
Matthias Schwarz
Tel.: 01515 – 94 70 112
Mail: Matthias.Schwarz@befo.ekd.de
Fragen und Antworten zur Kommission für Anerkennungsleistungen bei sexualisierter Gewalt
Die Antworten zu den FAQs informieren darüber, wo Betroffene von sexualisierter Gewalt einen Vorfall melden können und welche Informationen dazu benötigt werden.