Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

EKHN

Facettenkreuz der EKHN

Das Facettenkreuz zum Download – mehr als Corporate Design

veröffentlicht 15.02.2024

von Peter Bernecker

Das Facettenkreuz mit seinen quadratischen, ineinander verwobenen Flächen steht für die vielen Bereiche und Facetten kirchlicher Arbeit. Seit mehr als 25 Jahren gehört das Facettenkreuz zum äußeren Erscheinungsbild der EKHN. Es ist zu einem Markenzeichen geworden.

Mit dem Facettenkreuz geben Gemeindehäuser und Kirchengebäude, Gemeindebriefe und Websites zu erkennen, dass sie „evangelisch“ sind und zur EKHN gehören. Was die Fachsprache „Corporate Design“ nennt, steht für eine mehr: eine in Christus verbundene Gemeinschaft.

Hier findest du eine Auswahl der Motive. Der kompletten Satz aktueller Varianten zum Download steht als komprimierte Zip-Datei zur Verfügung. 

Corporate Design-Poster – alles kompakt im Überblick

Das Poster einhält auf einen Blick alle Themen rund um das Corporate Design wie z. B. Farbwelten, Schriftarten und auch Icons.
Die Kurzversion (DIN A2) kann als Wandposter oder Schreibtischunterlage ausgedruckt werden.
Die Langversion kann auf DIN A4-Format gefalzt und als Arbeitsmappe genutzt werden.
CD-Poster in DIN A4-Format können Sie unter oeffentlichkeitsarbeit@ekhn.de anfordern.

Facettenkreuz in mehreren Version, Farbcodes, Icons

EKHN

Die zentralen Elemente des visuellen Erscheinungsbildes der EKHN

Rechtlicher Hinweis zum Markenschutz

Sowohl der Name „Facettenkreuz“ als auch die Darstellung des Facettenkreuzes sowie die Wort-Bild-Marke sind seit 1996 als eingetragene Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt geschützt und dürfen ohne Genehmigung nur von Dekanaten, Kirchengemeinden, Zusammenschlüssen und Einrichtungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verwendet werden. Andere Landeskirchen, Einrichtungen und Organisationen außerhalb der EKHN oder Dritte dürfen das Facettenkreuz oder die Wort-Bild-Marke nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der EKHN verwenden. Durch den Schutz des Logos hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau als Markeninhaberin die rechtliche Möglichkeit, von jedermann die Unterlassung der Nutzung zu verlangen und im Falle der Zuwiderhandlung weitere Ansprüche geltend zu machen.

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