EKHN
Sigrid Bernhardt-Müller
veröffentlicht 07.05.2024
von Britta Jagusch
Nach Führungspositionen im Strafvollzug und in der Diakonie übernahm Sigrid Bernhardt-Müller 2002 die Leitung der Kirchenverwaltung der EKHN. Bis 2010 war sie Dienstvorgesetzte von rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich auf mehr als 200 Stellen verteilten und hatte qua Amt auch Sitz und Stimme in der Kirchenleitung.
Start als Juristin im Strafvollzug
Sigrid Bernhardt wurde 1948 in Göttingen in eine kirchlich und väterlicherseits theologisch-wissenschaftlich geprägte Familie geboren. Nach Kindheit und Jugend in Göttingen, Wien und Münster studierte sie von 1966 bis 1972 zunächst in Detmold Musik und dann in Göttingen und Marburg Jura. Nach dem Zweiten Staatsexamen schloss sie ein Familienjahr an, dann begann sie 1976 ihre berufliche Laufbahn in verschiedenen Funktionen im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. 1979 übernahm sie die Leitung der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Frankfurt.
Vom Arbeitsgericht zur Geschäftsführerin im Diakonischen Werk Württemberg
Von 1986 an war sie am Arbeitsgericht Frankfurt als Richterin tätig. 1990 wechselte sie als Sozialrechtsreferentin ins Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Dort wurde sie 1997 in die Geschäftsführung berufen und verantwortete den Geschäftsbereich Recht und Strukturen, Aus-, Fort-, Weiterbildung.
Als Leiterin der Kirchenverwaltung viele Reformen angestoßen
Die Kirchensynode der EKHN wählte sie am 4. Dezember 2001 als Leiterin der Kirchenverwaltung in Darmstadt. Sie trat ihr Amt im August 2002 an und war darin die erste Frau. In Bernhardt-Müllers Amtszeit fielen viele Reformen. Mit der Verwaltungsreform erhielt das Verwaltungswesen eine klare Funktionsbestimmung und eine neue innere Struktur. Die Zahl der regionalen Verwaltungen wurde von ehemals 26 auf heute 11 reduziert.
Qualitätsentwicklung und Zukunftssicherung
Die Kirchenverwaltung hatte gemäß Vorgabe der Kirchensynode 50 der damals 262 Vollstellen zu reduzieren. Diese wurden zum Teil in andere Einrichtungen verlagert und zum Teil gestrichen - eine strukturell und menschlich schwierige Aufgabe, die ohne Kündigungen bewältigt wurde. Aus der Reform ergaben sich zahlreiche Folgeprojekte, darunter die Qualitätsentwicklung und das Projekt Zukunftssicherung der Diakoniestationen.
Ein Gesetz für das Ehrenamt und die Stiftungen
Auf die Initiative von Bernhardt-Müller ging das Ehrenamtsgesetz zurück. Es stellte die Rechtsstellung der circa 65.000 ehrenamtlich Mitarbeitenden in der EKHN auf eine gesetzliche Grundlage und machte den Weg für eine Ehrenamtsakademie, die erste in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), frei.
Reform der Frauen und Gleichstellungarbeit
Maßgeblich wirkte sie an der Reform der Frauenverbände in der EKHN und der Neuorganisation der Gleichstellungsarbeit mit. Zudem initiierte Bernhardt-Müller eine gesetzliche Regelung für das Stiftungswesen in der EKHN.
Enge Verbindung zwischen Kirche und Diakonie
Bernhardt-Müller förderte die enge Verzahnung der verfassten Kirche mit der rechtlich selbständigen Diakonie. Sie gehörte dem Hauptausschuss des Diakonischen Werks der EKHN sowie der Diakonischen Konferenz des Diakonischen Werks der EKD an und engagierte sich auf verschiedenen diakonischen Arbeitsfeldern. Weitere Anliegen waren ihr die kirchliche Bildungsarbeit in Kitas, Schulen und Hochschulen und das kirchliche Arbeitsrecht.
Frauen in Leitung
Wie sich Rahmenbedingen für Frauen in Führungspositionen im Laufe der Zeit verändert haben und welche Hürden zu überwinden sind, beschrieb Sigrid Bernhardt-Müller 2005 in der letzten Veröffentlichung der Arbeitsstelle Frauen in der Kirche der EKHN „Bye, Bye und alles wird anders – oder?“
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