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Kirchenasyl
veröffentlicht 25.04.2024
von Online-Redaktion der EKHN
Aus christlicher Überzeugung gewähren Gemeinden Kirchenasyl. Sie bieten Geflüchteten, deren Abschiebung unmittelbar bevorsteht und unzumutbar erscheint, Schutz und Hilfe.
Ja zum Kirchenasyl
Für verfolgte und gefährdete Menschen einzutreten und da zu sein, gehört zu den elementaren Aufgaben der Kirche und Christenheit. In dieser Tradition stehen Kirchengemeinden, die sich für Menschen einsetzen, deren Würde durch ihre Abschiebung in unmenschliche Lebensumstände angetastet wird und denen eine Verletzung ihrer Menschenrechte droht.
„Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen“
Matthäus 25,35b
Gemeinden, die sich für ein Kirchenasyl entscheiden, nehmen solche Menschen vorübergehend auf, gewähren ihnen Schutz und Gastfreundschaft und setzen sich dafür ein, dass ihr „Fall“ und alle in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte, die gegen eine Abschiebung sprechen könnten, sorgfältig geprüft werden und sie gegebenenfalls in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen können.
Asyl erhalten ist ein Menschenrecht
Die Möglichkeit, Asyl zu erhalten, gilt als ältestes Menschenrecht überhaupt und hat seine religiösen Wurzeln im Tempelasyl. Wichtiger noch als diese Tradition im alten Orient ist für die heutige Begründung von Kirchenasyl das alttestamentliche Fremdenrecht. Es gibt nur wenige Themen, die die gesamte Bibel so konsequent durchziehen und ein so großes theologisches Gewicht haben wie der Umgang mit dem Fremden. „Einen Fremden sollst du nicht bedrücken. Ihr wisst doch, wie es einem Fremden zumute ist, denn ihr selbst seid in Ägypten Fremde gewesen“ (2. Mose 23,9). Kein Gebot wird in der Bibel öfter wiederholt und eingeschärft als dieser unbedingte Appell Gottes.
Kirchenasylfälle sind Härtefälle
Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, stellen damit den Rechtsstaat nicht infrage. Sie leisten vielmehr einen Akt der Nothilfe und des Beistands bei der Durchsetzung eines Menschenrechts. Dabei hat bisher in den uns bekannten Fällen noch keine Kirchengemeinde leichtfertig und unbedacht gehandelt. Im Gegenteil: Kirchengemeinden prüfen den Einzelfall sehr sorgfältig und besprechen sich mit Fachleuten und Verantwortlichen in Kirche und Diakonie. Sie überlegen gut und lange, bevor sie entscheiden, ein Kirchenasyl zu gewähren. Dabei geht es immer um den konkreten Einzelfall, eine schwangere Frau, diesen verletzten Mann, eine verzweifelte Familie mit Kindern.
Das Kirchenasyl der Gemeinde Friedberg-Fauerbach war die Rettung für Heran und Jared aus Äthiopien.
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Engagement von Kirchengemeinden
Wenn Kirchengemeinden ihre Türen für Menschen öffnen, die von Abschiebung bedroht sind, können Geflüchtete zur Ruhe und Besinnung kommen. Im besonderen Schutzraum eines Kirchenasyls erleben und erfahren oft nicht nur die Schutzsuchenden, sondern auch die Gemeinden den Segen der Gastfreundschaft als etwas Heilsames. Dennoch gibt es einiges zu beachten, wenn eine Kirchengemeinde Kirchenasyl gewährt. Flüchtlinge im Kirchenasyl haben keinen juristisch gesicherten Status. Verlassen sie die kirchlichen Gebäude, steht ihnen kein Schutz zu. Darum benötigt diese Aufgabe auch die Unterstützung von Ehrenamtlichen.
epd-Video: Kirchenasyl als letzte Hoffnung für Geflüchtete am Beispiel der Matthäusgemeinde in Darmstadt
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Häufig gestellte Fragen zum Kirchenasyl (FAQs)
Unterstützung für Kirchengemeinden
Kirchenasyl ist ein letzter legitimer Versuch (ultima ratio) einer Gemeinde, Flüchtlingen durch zeitlich befristeten Schutz beizustehen, um auf eine erneute, sorgfältige Überprüfung ihres Schutzbegehrens hinzuwirken. Ein bevorstehendes Kirchenasyl muss der Kirchenleitung angezeigt werden. Dies ist notwendig, damit die Kirchenleitung die Kirchenasyl gewährende Kirchengemeinde rechtlich unterstützen kann. Unterstützung bieten auch die Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen der Diakonie Hessen sowie die Pfarrstellen für Flüchtlingsarbeit in der EKHN. Kontakte und Beratung vermittelt die Clearingstelle Kirchenasyl.
Beratung und Unterstützung bieten:
Weitere Informationen zum Kirchenasyl:
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