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Beratung in der Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt
veröffentlicht 28.08.2023
von Online-Redaktion der EKHN
Die Beratungsstellen der Diakonie bieten vertrauliche Beratung rund um Schwangerschaft und Geburt an. Die Mitarbeitenden sind ebenso da, wenn Zweifel am Kinderwunsch aufkommen und wenn über einen Schwangerschaftsabbruch nachgedacht wird.
Beratung rund um die Schwangerschaft
Mit einer Schwangerschaft stellen sich meist viele Fragen: Wie wird ein Kind mein Leben verändern? Kann ich die Verantwortung für ein Kind überhaupt übernehmen? Gibt es finanzielle Unterstützung? Wo erhalte ich Hilfe? Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Diakonie unterstützen Frauen und Paare auf dem Weg durch die Schwangerschaft und rund um die Geburt. Sie beraten im Schwangerschaftskonflikt und begleiten Frauen und Paare bei allen anstehenden Entscheidungen. Die Beratungen findet vertraulich statt.
Die evangelische Haltung in der Beratung
In den evangelischen Beratungsstellen steht der Mensch im Mittelpunkt. Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird nach tragfähigen Lösungen geschaut. Jeder Mensch wird mit seinen physischen, psychischen und sozialen Konflikten so angenommen wie er ist. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ergebnissoffen und der Gewissensentscheidung der betroffenen Frau verpflichtet. Respekt, Wertschätzung und Würde der Ratsuchenden sowie die Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Lebens sind als Kernstück des christlichen Glaubens hierfür handlungsweisend.
Schwangerschaftsberatung
Die Schwangerschaftsberatung, die selbstverständlich auch gleichgeschlechtliche Paare mit einbezieht, begleitet alle Ratsuchenden, zum Beispiel bei Kinderwunsch und in Fragen rund um eine bestehende Schwangerschaft und zur Pränataldiagnostik. Darüber hinaus unterstützen die Beratungsstellen bei der Vorbereitung auf ein Leben mit Kind, das viele Veränderungen mit sich bringt, ob es um zeitliche Ressourcen, wirtschaftliche Belastungen oder aufwühlende Gefühle geht. Schwangere können auch Informationen zur vertraulichen Geburt erhalten. Darüber hinaus bieten einige Beratungsstellen auch Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Frauen vor und nach der Entbindung.
Was sind die Aufgaben einer Schwangerschaftsberatung?
Die Mitarber:innen
- informieren zu sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für Schwangere sowie zu familienfördernden Leistungen wie Mutterschaftsleistungen, Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus, Kindergeld, Kinderzuschlag.
- informieren zum Mutterschutz und weiteren besonderen Rechten für Schwangere im Arbeitsleben und bieten Unterstützung für die Fortsetzung einer begonnenen Ausbildung.
- unterstützen Schwangere bei der Suche nach einer Wohnung sowie einer Möglichkeit der Kindertagesbetreuung.
- beantworten Fragen zu Ansprüchen auf Leistungen der Existenzsicherung wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerberinnen und helfen bei der Antragsstellung.
- informieren zu einmaligen Leistungen wie schwangerschaftsbedingtem Mehrbedarf und Baby-Erstausstattung.
- informieren über die Angebote der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" und helfen, dort Anträge zu stellen. Die Stiftung unterstützt schwangere Frauen in Notlagen mit ergänzenden finanziellen Hilfen.
- beraten zum Kindschaftsrecht, insbesondere zum Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss und zum Sorge- und Umgangsrecht.
- beraten bei Beziehungsproblemen, familiären Schwierigkeiten und besonderen Belastungen in der Schwangerschaft sowie bei Unsicherheiten im Hinblick auf die Zukunft mit einem Kind.
- informieren werdende Eltern zu Fragen der Schwangerschaft und Geburt sowie zu vorgeburtlichen Untersuchungen und ihren erweiterten Möglichkeiten und Risiken.
- bieten Beratung nach einem sogenannten auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik.
- bieten Beratung zum Umgang mit dem Säugling und zur Förderung einer sicheren Bindung des Kindes, informieren über Entwicklungsphasen des Kindes während der ersten Lebensjahre.
- bieten Beratungsgespräche zu Fragen der Sexualität, zum Beispiel über sexuelle Ängste oder bei Problemen mit der Libido und beraten zu Fragen der geschlechtlichen Identität und der sexuellen Orientierung.
- informieren über Verhütungsmethoden und Möglichkeiten der Kostenübernahme für Verhütungsmittel.
- beraten schwangere Frauen und Mädchen in einer besonderen Notlage, die ihre Identität nicht preisgeben wollen und versuchen die Frauen zu unterstützen, die Problemlagen, die diesen Anonymitätswunsch bedingen, zu überwinden. Sie informieren über Möglichkeiten der Adoption sowie das Verfahren der vertraulichen Geburt. Sie begleiten die Frau durch das Verfahren, sofern sie sich dafür entscheidet.
- führen Veranstaltungen der Sexualpädagogik mit Kindern und Jugendlichen in Schulklassen durch, informieren auf Elternabenden oder bieten Gruppenarbeit in Kindertagesstätten an; sie bieten Fortbildungen für Fachkräfte und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung unterstützt eine schwangere Frau (und ihren Partner), die für sie richtige Entscheidung zu finden. Im Gespräch können Gedanken geordnet und verschiedene Optionen besprochen werden. Oft erleichtert eine Beratung auch die Verständigung zwischen Partner:innen. Frauen können allein zur Beratung kommen oder eine Vertrauensperson mitbringen. Auch eine mehrmaliges Aufsuchen der Beratungsstelle ist möglich. Die Berater:in kann die Entscheidung nicht abnehmen. Die Ausstellung des Beratungsscheins gibt Frauen jedoch die Freiheit, ihre eigene gute Entscheidung zu treffen und umzusetzen.
Was bietet die Schwangerschaftskonfliktberatung?
Die Mitarbeiter:innen
- unterstützen Frauen und jugendliche Mädchen, die sich durch eine ungeplante oder unerwünschte Schwangerschaft in einem psychosozialen Konflikt befinden.
- bieten Jugendlichen, Frauen oder Paaren ein vorurteilsfreies Gespräch über alle Fragen, mögliche Ängste und widerstreitende Gefühle, um verschiedene Alternativen zu betrachten und zu individuellen Lösungen zu kommen.
- unterstützen die Frau bei der Entscheidungsfindung.
- geben Hinweise auf die oben genannten Unterstützungsangebote sowie Informationen zur Adoption.
- informieren die Schwangere oder das Paar über verschiedene Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs, Möglichkeiten einer Kostenübernahme und informieren über alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen, so auch die zeitlichen Fristen.
- stehen auf Wunsch auch nach der Entscheidung als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
- zeigen Möglichkeiten auf, eine ungewollte Schwangerschaft zukünftig zu vermeiden.
- stellen nach Abschluss des Gesprächs eine Beratungsbescheinigung aus, wie es die gesetzliche Beratungsregelung nach §§ 218a und 219 Strafgesetzbuch für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch vorsieht.
Rechtliche Grundlagen nach § 219 StGB
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Beratung in der Frist von 12 Wochen nach Empfängnis straffrei. Die Frau unterliegt dem Druck, für einen möglichen Schwangerschaftsabbruch eine Bescheinigung über die Inanspruchnahme dieses Beratungsgesprächs nachzuweisen. Das vertrauliche und neutrale Gespräch in der Beratungsstelle wird jedoch zumeist als positiv und hilfreich erlebt.
Die Beratung erfolgt nach § 219 StGB (Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage). Der für einen Schwangerschaftsabbruch („Abtreibung“) erforderliche Beratungsschein gem. §§ 5 und 6 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz) wird ausgestellt.
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