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Dezernat 3 - Finanzen, Bau und Liegenschaften
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Die Versorgungsstiftung ist eine nicht rechtsfähige kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts. Sitz der Stiftung ist Darmstadt. Rechtsgrundlagen sind das Kirchengesetz über die nicht rechtsfähige Versorgungsstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 30. November 2018 sowie die Satzung der Versorgungsstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 22. August 2019.
Die Stiftung hat den Zweck, für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und - soweit die Kirchenleitung dies durch Beschluss festlegt, für weitere der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zugehörige kirchliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen - die Finanzierung von Versorgungsleistungen abzudecken, soweit diese nicht anderweitig (i. e. bei der Ev. Ruhegehaltskasse) abgesichert sind. Die Versorgungsstiftung trägt damit dazu bei, die Versorgungsansprüche der Pfarrerinnen und Pfarrern, der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit Anwartschaft auf lebenslange Versorgung sowie ihren Hinterbliebenen zu erfüllen. Für die Erfüllung der Versorgungsleistungen nicht benötigte Erträge können zur Finanzierung der Beihilfeleistungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger verwendet werden.
Struktur der Versorgungsstiftung
Die Stiftung wird von einem bis zu fünfköpfigen Stiftungsvorstand geleitet und verwaltet. Er wird von der Kirchenleitung jeweils für fünf Jahre berufen, bei der auch die Fach- und Rechtsaufsicht liegt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der Vorstand setzt sich aus Personen aus dem Wirtschaftsleben, aus Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Vertreterinnen und Vertretern kirchlicher Gremien zusammen. Als Vorsitzender fungiert Herr Falk-Reiner Kolter.
Der Vorstand verwaltet insbesondere das Stiftungsvermögen. Das Stiftungsvermögen ist überwiegend in Spezialfonds angelegt, die von professionellen Assetmanagement-Gesellschaften gemäß der Anlagerichtlinien des Vorstands geführt werden.
Der Vorstand wird durch eine Geschäftsführerin / einen Geschäftsführer unterstützt, die / der von der Kirchenleitung bestimmt wird. Zurzeit wird die Geschäftsführung durch den Leiter des Dezernats 3 (Finanzen, Bau und Liegenschaften) der Kirchenverwaltung wahrgenommen.