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Darmstädter Richterin Jutta Schild wird Präsidentin des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts
veröffentlicht 29.11.2023
von Volker Rahn
Der Richter Michael Ermlich aus Mainz ist jetzt stellvertretender Präsident des KVVG.
Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Mittwoch (29. November 2023) in Frankfurt am Main die Darmstädter Richterin Jutta Schild zur neuen Präsidentin des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts (KVVG) der hessen-nassauischen Kirche einstimmig berufen. Sie folgt Winfried Schneider nach, der 25 Jahre lang die ehrenamtliche Funktion als Präsident des KVVG wahrnahm. Zum stellvertretenden Präsidenten des KVVG wählte die Synode einstimmig den Mainzer Richter Michael Ermlich. Die Amtsperiode beginnt 2024 und dauert sieben Jahre. Das ehrenamtlich tätige Gericht kann angerufen werden, um unter anderem Verwaltungsentscheidungen in der EKHN juristisch überprüfen zu lassen.
Schild: Vorsitzende Richterin aus Darmstadt
Schild fungiert bereits seit 2021 als stellvertretende Präsidentin des KVVG und ist seit 2013 Mitglied des Kirchengerichts. Die 65 Jahre alte Juristin verfügt über eine umfassende juristische Expertise. Sie hat unter anderem am Verwaltungsgericht in Wiesbaden und als Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, umfangreiche Erfahrungen gesammelt. Zuletzt war sie seit 2010 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht in Darmstadt in zwei Kammerbereichen und in Güterichterverfahren. Sie engagiert sich fast zwei Jahrzehnte in ihrer Kirchengemeinde an ihrem Wohnort Bad Camberg und dem Dekanat Rheingau-Taunus.
Ermlich: Richter aus Mainz
Michael Ermlich ist seit 2013 bereits Beisitzer im KVVG. Der 57 Jahre alte Jurist kann auf eine langjährige Karriere in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zurückblicken. So ist er seit 1997 Richter am Verwaltungsgericht in Mainz. Neben seiner Richtertätigkeit engagiert sich Michael Ermlich auch ehrenamtlich in der Kirche. Von 2001 bis 2015 war Ermlich Mitglied des Kirchenvorstands in Mainz-Ebersheim und übernahm zeitweise den Vorsitz dieses Gremiums.
Hintergrund: KVVG
Das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht (KVVG) arbeitet unabhängig von den Leitungsgremien der Kirche und kann angerufen werden, um Entscheidungen in der EKHN juristisch überprüfen zu lassen. Als Verwaltungsgericht hat es beispielsweise über die Rechtmäßigkeit kirchlicher Verwaltungsakte zu entscheiden, etwa bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuweisung von Pfarrstellen oder bei der Versetzung von Pfarrerinnen und Pfarrern. Die beiden Kammern des KVVG haben jeweils fünf Mitglieder, die ehrenamtlich arbeiten. Vier von ihnen haben juristischen Sachverstand mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Ein Mitglied muss kirchlich zum Verkündigungsdienst ordiniert sein und theologische Fachkompetenz einbringen. Sie werden jeweils für sieben Jahre von der Kirchensynode berufen.