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Siegel - ein Hoheits- und Echtheitszeichen
veröffentlicht 14.11.2023
von Online-Redaktion der EKHN / mkr
Siegel sind wichtig im Rechtsverkehr. Als öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen kirchliche Einrichtungen Siegel nutzen. Wichtige Urkunden mit einem Siegel sind richtig und verbindlich. Den Umgang mit Siegeln regeln gesetzliche Vorgaben und das EKHN-Siegelgesetz.
Gesiegelte Urkunden sind richtig
Ein Siegel ist ein genormter Stempelabdruck, den öffentlich-rechtliche Körperschaften – also auch die EKHN und ihre Gemeinden und Einrichtungen – im Rechtsverkehr verwenden dürfen. Der Siegelabdruck dient als ein Hoheits- und Echtheitszeichen und genießt öffentlichen Glauben. Man kann darauf vertrauen, dass gesiegelte Urkunde richtig und zutreffen sind. Neue Siegel von Gemeinden und Einrichtungen der EKHN werden jeweils im EKHN-Amtsblatt veröffentlicht.
Siegel sind auch über den innerkirchlichen Bereich hinaus geschützt. Jede:r darf im Rechtsverkehr davon ausgehen, dass ein gesiegeltes Dokument von der angegebenen siegelberechtigten Körperschaft stammt und die Unterschrift von einer dazu berechtigten Person geleistet wurde. Der Missbrauch eines Siegels wird staatlicherseits unter Strafe gestellt.
Verwendung nur für kirchliche Zwecke
Im Siegelgesetz § 1 der EKHN heißt es: „In der EKHN wird als Ausdruck der kirchlichen Eigenständigkeit und in Ausübung der Rechte als Körperschaft des öffentlichen Rechts das Kirchensiegel als formgebundenes Beweiszeichen im Rechtsverkehr geführt.“
Weil Personen schon versucht haben, sich mit Hilfe kirchlicher Verwaltungsstellen falsche Ausweispapiere zu verschaffen, weisen die Kirchenjurist:innen der EKHN darauf hin, dass die Verwendung kirchlicher Dienstsiegel nur für Beglaubigungen innerhalb des kirchlichen Bereichs für kirchliche Zwecke zulässig ist. Die Verwendung kirchlicher Dienstsiegel für sonstige Beglaubigungen ist nicht zulässig.
Informationen zum Download und die gesetzlichen Vorgaben
Eine Broschüre zum Siegelwesen des Referats "Rechtsfragen Kirchliche Dienste der Kirchenverwaltung der EKHN" und des "Zentralarchiv der EKHN" informiert über den korrekten Umgang mit dem Dienstsiegel. Geregelt wird das alles durch das Kirchengesetz über das Siegelwesen (Siegelgesetz) und die entsprechende Rechtsverordnung.