Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Waage auf grünem Hintergrund

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Gesetzesvorhaben prüfen

Kirche sieht Optimierungsbedarf bei Standards des geplanten Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

veröffentlicht 26.04.2024

von Online-Redaktion der EKHN

In einer Stellungnahme werben die EKD und die Diakonie für die Aufnahme von Regelungen zu finanziellen Anerkennungsleistungen für betroffene Personen von sexualisierter Gewalt in den Gesetzesentwurf.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland befürworten den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. „Die EKD und die Diakonie Deutschland begrüßen und unterstützen mit Nachdruck, dass mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben die staatlichen Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und zu deren Aufarbeitung deutlich gestärkt werden“, erklären die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälatin Anne Gidion, und Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

Eigenverantwortung von Kirche und Diakonie

Sie verweisen dabei ausdrücklich auf die eigene Verantwortung von Diakonie und Kirche für sexualisierte Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie: „Die Aufklärung, Aufarbeitung und Anerkennung dieser Gewalt wie auch die Unterstützung und Beteiligung der betroffenen Personen sind bleibende Herausforderungen, denen sich die evangelische Kirche und Diakonie stellen“, unterstreichen Schuch und Gidion.
So engagiert sich die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) für ein Umfeld, in dem sexualisierte Gewalt möglichst verhindert oder früh wahrgenommen wird. Meldungen sollen zu zügigen und angemessenen Schritten führen.

Defizite bei Standards entdeckt

Zugleich sehen sie aber auch Defizite bei der staatlichen Standardsetzung: „So sehr die EKD und die Diakonie Deutschland das Ziel des Entwurfs und die darin enthaltenen Maßnahmen begrüßen, weisen sie zugleich auf Lücken hin, die der Entwurf enthält. Dies gilt insbesondere für die sehr wichtigen staatlichen Standardsetzungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt.“ Letztlich könne nur der Staat gesamtgesellschaftlich verbindliche Standards setzen und so eine einheitliche und umfassende Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft vorantreiben und die Anerkennung erlittenen Unrechts regeln. „Hier bleibt der Entwurf leider hinter dem zurück, was die öffentliche Diskussion im Vorfeld, der Koalitionsvertrag und die Gemeinsame Erklärung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der EKD und der Diakonie Deutschland erwarten ließen“, so Gidion und Schuch.

Regelungen zu finanziellen Anerkennungsleistungen gefordert

Die Stellungnahme wirbt insbesondere für die Aufnahme von Regelungen zu finanziellen Anerkennungsleistungen für betroffene Personen in den Gesetzesentwurf: „Die aktuellen Fragen zur Neuregelung von Anerkennungsleistungen für Betroffene in evangelischer Kirche und Diakonie könnten durch gesetzliche Standards, die gesamtgesellschaftlich gelten, eine wichtige Fundierung erhalten“, heißt es in der Stellungnahme.
   
Derzeit arbeiten EKD und Betroffenenvertreter*innen im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt an einer Neuregelung der Anerkennungsleistungen, die zu einer Vereinheitlichung innerhalb der Landeskirchen der EKD sowie der Diakonie führen soll.
 
Für ihre Stellungnahme haben sich EKD und Diakonie mit dem Deutschen Caritasverband und der Deutschen Bischofskonferenz abgestimmt. Auch das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD war in die Vorbereitung der Stellungnahme der Bevollmächtigten und der Diakonie Deutschland eingebunden und hat in seiner jüngsten Sitzung diese zustimmend beraten.
 

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