Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Kloster Höchst - Blick in den Hof. In der Mitte ein Türmchen, rechts ein langgezogener Seitenflügel

© Thomas Ott / EKHN

Kloster Höchst

EKHN-Synode beschließt Verpachtung des Kloster Höchst

veröffentlicht 27.04.2024

von Caroline Schröder

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Samstag die Kirchenleitung damit beauftragt, die Jugendbildungsstätte „Kloster Höchst“ (Odenwaldkreis) zu verpachten.

Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit der Zukunft des Kloster Höchst hat sich die Kirchensynode am Samstag dazu entschieden, die Jugendbildungsstätte im Odenwald zu verpachten. Dem vorangegangen waren gründliche Prüfungen der Wirtschaftlichkeit, und zwar auch vor dem Hintergrund der Sparmaßnahmen, die durch zurückgehende Mitglieder in der gesamten Landeskirche notwendig geworden sind. Bereits seit 2021 ist die Zukunft des Tagungshauses mit seinen 119 Betten in der Diskussion.

Zwei Pacht-Interessenten für Kloster Höchst

Im Rahmen der Prüfung verschiedener Optionen haben zwei gemeinnützige Träger der Jugendhilfe ihr Interesse bekundet, das Kloster Höchst zu pachten. Ziel der EKHN ist eine Verpachtung für zunächst zehn Jahre. Beide Interessenten gehen davon aus, einen kostendeckenden Betrieb durchführen zu können. Beide würden das bisher im Kloster Höchst beschäftigte Personal übernehmen und den Betrieb als Jugendbildungsstätte fortführen wollen. 

„Die Kirchensynode hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sieht darin aber sowohl die wirtschaftlichen Gegebenheiten unserer Landeskirche als auch den Interessen der Jugend berücksichtigt“, kommentiert Wolfgang Prawitz, stellvertretender Präses der Kirchensynode der EKHN. „Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Pächter, um das Kloster auch in Zukunft kirchlich nutzen zu können, beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen und Jugendfreizeiten.“

In einem weiteren Beschluss hat die Synode die hessen-nassauische Kirchenleitung beauftragt, zu prüfen, ob die Immobilie in das Eigentum der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) übergehen könnte.

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